MEISTER - SCHUTZ & SICHERHEIT IHK

Sicherheit am Arbeitsplatz...    

In den letzten Jahren hat sich die Gesetzeslage im Arbeitsschutz stark verändert. Neue Gesetze sind hinzugekommen, andere weggefallen, weitere sind geändert worden (z.B. Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung). Gesetze, Regelwerke sowie die neuen Anforderungen des Managementsystems DIN ISO 45001 

Gerne stehe ich bei der praxisnahen Umsetzung und Erfüllung der Verordnungen und Gesetze zur Verfügung, um Ihrer Verantwortung den Mitarbeitern und dem Gesetzgeber gegenüber gerecht zu werden. Hierzu nehme ich regelmäßig an Fortbildungen der Verwaltungsberufsgenossenschaft teil. Beispiel: Seminar "BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement" oder "AMS Arbeitsschutz mit System" (siehe unten)

Nachweise der Fachkunde: (Nov. 2012 - April 2014)
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Nachweise der Lernerfolgskontrollen:


LEK 01   LEK 02   LEK 03  LEK 04 (Nov. 2012 - April 2014)


Abschlussurkunde FASI 2014:

     
          Fachkraft für Arbeitssicherheit   © WIB 2022

Beispiel: Gefährdungsbeurteilung mit System

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 müssen alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – eine Gefährdungsbeurteilung in ihrem Unternehmen durchführen. Sie sind verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Frühzeitiges Erkennen beugt Störungen im Betrieb und im Arbeitsablauf sowie Fehlzeiten durch Krankheit, Arbeitsunfälle, Berufsunfähigkeit vor. Zusätzlich kann eine konsequente Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Erfolg eines Unternehmens beitragen. Denn Mitarbeiter die sich wohl fühlen sind motivierter und leistungsfähiger. Sie erzielen gute Arbeitsergebnisse, liefern Qualität und engagieren sich für ihre Kunden.


BGM - Betriebliches Gesundheitsmanagement

BGM  ist die Gesamtheit aller Ziele, Strategien und Maßnahmen, die ein Unternehmen festlegt bzw. durchführt, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter/ -innen zu fördern. BGM betrifft sämtliche Arbeitsprozesse und Strukturen des Unternehmens und wird – wie andere Management-Prozesse – von der Geschäftsleitung initiiert. Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements zielen auf alle Mitarbeiter/ -innen eines Unternehmens, einbezogen sind also auch die Führungskräfte. Da die Anzahl der psychischen Belastungen und folglich auch der psychischen Erkrankungen zunehmen wird, steigt auch der Bedarf an qualifizierter Beratung zur Prävention von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen; denn es wird darauf ankommen, eine immer größere Anzahl von älteren Mitarbeitern/ -innen so lange wie möglich gesund zu erhalten, damit sie arbeitsfähig bleiben und auf ihrem Arbeitsplatz bleiben können. Um das zu erreichen, werden Betriebe mehr Verantwortung dafür übernehmen müssen, dass ein gesundheitsgerechtes Arbeiten auch möglich ist.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit habe ich hierzu an weiterbildenden Seminaren zu den Themen: Betriebliches Gesundheitsmanagement, AMS - Arbeitsschutz mit System sowie Burnoutprävention erfolgreich teilgenommen (siehe unten).

   

 AMS Zertifikat.jpg  (Zertifikat VBG)  

 Burnout 2013.jpg  (Zertifikat VBG)  

BGM 2018.jpg  (Zertifikat VBG)

 

Beispiel: Begehungen

Regelmäßige Begehungen der Arbeits- und Ausbildungsstätten durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind ein wesentliches Instrument der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes. Sie helfen Gefahren und Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. 

Durch die Begehungen entsteht ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort ! 

Die Begehungen sollten nach einem im Arbeitsschutzausschuss abgestimmten Konzept und anlassbezogen (Arbeitsunfall, Beschwerde, Schwerpunktaktion etc.) angekündigt oder auch unangekündigt erfolgen. Der zeitliche Rhythmus und die Dauer von Betriebs-/ Arbeitsplatzbegehungen sollte in Abhängigkeit von den betrieblichen Gefährdungen gestaltet werden. 

Begehung - Pflicht nach Arbeitssicherheitsgesetz

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Arbeitgeber (Arbeitgebervertreter, § 3 Abs.1,2 ArbSchG; § 2 Abs. 2 ASiG), der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 Abs.1 ASiG), der Betriebsärzte (§ 3 Abs. 1 ASiG), der Mitarbeitervertretung (§ 89 Abs. 2 BetrVG), des/der Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII), ggf. Betriebsleiter, Bereichsleiter, Schwerbehindertenvertretung.

 

 

Beispiel: Unterweisungen

Die überwiegende Zahl von Arbeitsunfällen hat ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten, nicht zu verwechseln mit menschlichem Versagen. Daher gilt es zur Vermeidung von Unfällen oder Störfällen beim Verhalten der Mitarbeiter anzusetzen.

Dieser Erkenntnis hat der Gesetzgeber mit Einführung des § 12 Arbeitsschutzgesetz Rechnung getragen. Hiernach haben Arbeitgeber oder die verantwortlichen Personen ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen, wie z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit unterweisen zu lassen.

Um den speziellen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes gerecht zu werden, haben wir uns auch in diesem Bereich erfolgreich qualifiziert:

  EUW A - 2013.jpg (Zertifikat VBG)  


Beispiel: Unterweisung im Arbeitsschutz...

Brandschutzbeauftragter / vfdb-Richtlinie...

Der Brandschutz hat in den meisten Betrieben keinen besonders hohen Stellenwert, sondern rangiert in der Regel am unteren Ende der Prioritätenliste. Das ist ein gravierender Fehler. Die Bedrohung durch einen Brand ist immer auch eine Bedrohung von Menschenleben und darüber hinaus eine Bedrohung der Firmenexistenz und damit der Arbeitsplätze vieler Beschäftigter. 

Erfolgreicher Brandschutz im Betrieb sollte daher Aufgabe aller Beschäftigten sein, auch wenn die Verantwortung für den Brandschutz immer beim Unternehmer liegt. Nun gehört der Brandschutz aber nicht zu den Kernkompetenzen der Unternehmensführung. Daher ist es sicher nicht verkehrt, wenn er sich auf diesem Gebiet von einem Fachmann beraten lässt. Gerne biete ich Ihnen als Fachkraft für Arbeitssicherheit diese wichtige Zusatzqualifikation im Bereich des betrieblichen Brandschutzes an. 

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten:

Unterstützung und Beratung des Unternehmers in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, insbesondere bei...

  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Erstellen eines Brandschutzkonzeptes
  • Instandhaltung von Brandschutz-Einrichtungen
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehr. Aufstellen des Brandschutzplanes, z. B. Brandalarmplan, Flucht und Rettungsplan
  • Ausbildung von Mitarbeitern, z. B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen
  • Überwachung von Maßnahmen zur Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Mitarbeiter über den Brandschutz informieren und dafür begeistern
Zertifikat / Zeugnis der Technischen Universität...
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   Brandschutzschulungen an der Akademie Klausenhof... 
 
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Wünschen Sie mehr Informationen, können Sie uns gerne anrufen oder senden Sie uns eine Email mit Ihrer Anfrage.


+49 0176 / 25571699


   Wir beraten und unterstützen Sie gern.

 Betreuungsmodelle DGUV


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